2024: Was gibt es Neues im Arbeitsrecht?
Das Jahr 2024 hält zahlreiche Änderungen bereit, die für die tägliche arbeitsrechtliche Praxis von Bedeutung sind. Nachfolgend einige wichtige Neuerungen:
Das Jahr 2024 hält zahlreiche Änderungen bereit, die für die tägliche arbeitsrechtliche Praxis von Bedeutung sind. Nachfolgend einige wichtige Neuerungen:
Am 11.05.2023 wurde das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verabschiedet. Am 02.07.2023 tritt das Gesetz in Kraft treten. Das neue Gesetz hat zum Ziel, den bisher lückenhaften und unzureichenden Schutz hinweisgebender Personen auszubauen und die inzwischen überfällige EU Whistleblower-Richtlinie und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in deutsches Recht umzusetzen.
Urteile aus dem ersten Weltkrieg lassen sich auf die Corona-Betriebsschließungen übertragen. Mietrecht brandaktuell.
Mit Urteil vom 29.11.2023 entschied das Oberlandesgericht Nürnberg, dass auch ein exzessiver DSGVO-Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber nicht automatisch zum Rechtsmissbrauch führt. Dies gilt auch, wenn die Auskunft für den Arbeitgeber erheblichen Aufwand bedeutet. (OLG Nürnberg, Urt. v. 29.11.2023 – Az.: 4 U 347/21)
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Für Ansprüche eines ehemaligen Bewerbers nach der DSGVO ist laut dem AG Duisburg der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten gegeben.
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Der „gelbe Schein“ für die Krankmeldung wird digital
Nachdem der EuGH bereits entschieden hatte, dass ein Urlaubsanspruch nur verjähren kann, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist, folgt dem nun auch das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil.
In seinem Urteil vom 13.07.2022 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass es für Annahmeverzugsvergütungen in Höhe des Mindestlohns keine Ausschlussfrist geben kann, da dies gegen das Mindestlohngesetz verstößt. (BAG Urteil vom 13.07.2022, 5 AZR 498/21)
Der EuGH gab in seiner Entscheidung vom 22.9.2022 an, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nicht einfach verjährt, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht vorher darüber informiert hat (EuGH, 22.09.2022 - C-518/20, C-727/20).
Deutschland. Paukenschlag aus Erfurt: Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht.